Fischerhäuser Vorstadt

Fischerhäuser Vorstadt

Projekt Fischerhäuser-Vorstadt

  • Bebauung des Flurstückes 363/1 (Spielplatz Kinderkreis) ist nicht Bestandteil des B-Plan-Entwurfes, d.h. die zukünftig mögliche Bebauung richtet sich z.B. nach der Kubatur des Kaufhauses Müller
  • Das ISEK und die Altstadtsatzung sehen in diesem Bereich 2 Vollgeschosse vor, geplant sind jetzt jedoch eine Bebauung mit 3 Vollgeschossen, d.h. die geplanten Gebäude passen sich nicht an die Umgebung des traditionell gewachsenen Quartiers an
  • Das genehmigte Bauvorhaben schafft den Präzedenzfall für die mögliche Bebauung im gesamten Quartier, da es die vorhandene Bebauung massiv überragt
  • Schaffung von zusätzlichen Verkehrsproblemen durch erhöhten Anwohnerverkehr
  • Erforderliche Rettungswege sind nicht vorhanden
  • Mögliche Anbindung des Quartiers an eine umweltfreundliche Energie-Versorgung wird nicht verfolgt.
  • Einwände der Nachbarschaft werden ignoriert und die Zerstörung einer gewachsenen Struktur wird in Kauf genommen
  • Hier wäre ein Stangengerüst sinnvoll gewesen, bevor hier Entscheidungen gefällt und Fakten geschaffen werden
  • Hier wäre ein Stangengerüst sinnvoll gewesen, bevor hinter verschlossenen Türen erste Entscheidungen über die Kubatur eines Großgebäudes gefällt werden

    zur Petition für ein Stangengerüst bei Openpetition

Den aktuellen Stand zum B-Plan-Entwurf vom 17.06.2020 fassen wir wie folgt zusammen:

Die Bebauung des Flurstückes 363/1 (Spielplatz Kinderkreis) ist nicht Bestandteil des B-Plan-Entwurfes. Die zukünftige Bebauung dort ist nach §34 geregelt. Somit ist eine Bebauung möglich, deren Höhe dem benachbarten Gebäude Grabenstraße 18 (Flurstück 360 / FH 423müN) und deren Kubatur dem gegenüberliegenden Müller-Kaufhaus (Christophstraße 2 / Flurstück 473/1) entspricht.

Die genehmigte Bebauung Gartenstraße 5 -7 verfügt über 3 Vollgeschosse. Die planerischen Grundzüge des nun vorliegenden B-Plan-Entwurfes sehen eine Bauweise mit 2 Vollgeschossen vor. Der B-Plan-Entwurf folgt lediglich in diesem Punkt den planerischen Grundzügen der Städtebaulichen Rahmenplanung (1998), ISEK (2017) und der aktuell gültigen Altstadtsatzung (2017). Die genehmigten Gebäude G-Straße 5 -7 fügen sich keineswegs in die nähere Umgebung ein.

Die genehmigten Neubauten überragen das benachbarte Gebäude Gartenstraße 9 um 0,6 bzw. 2,1m, obwohl beide neuen Gebäude auf einem um 5m tieferen Höhenniveau errichtet werden sollen. Die genehmigten Gebäude haben somit Präzedenz-Wirkung, wodurch die Höhenentwicklung des B-Plan-Entwurfes diesen maßstabsgebenden Bauten folgt.

Die genehmigte Ausführung der Fassaden mit vollflächigen Glasflächen und Dachaufbauten mit Gaupen, die mehr als 2/3 der Dachlänge betragen, widersprechen gänzlich den Vorgaben der Altstadtsatzung. Von der Überlinger Baurechtsbehörde wurden diese Abweichungen zu den Vorgaben der Altstadtsatzung gewährt, obwohl die übergeordneten Denkmalschutz-Behörden diese Abweichungen als nicht nachvollziehbar und „zu weit“ eingestuft haben. Die Altstadtsatzung wird durch diesen Präzedenzfall für Neubauten defacto außer Kraft gesetzt.

Die erforderlichen Rettungswege für die genehmigten Neubauten G-Straße 5 -7 sind in Teilen unzulässig bzw. nicht vorhanden (Überfahrt des Grundstücks 393/3 außerhalb des Geh- und Fahrrechts im Bereich der gemäß VwV-Feuerwehrflächen erforderlichen Einfahrtskurve).

Der B-Plan-Entwurf sieht Geschosswohnungsbau mit Tiefgaragen-Einfahrten vor. Dies ist Quartier-Untypisch und führt zu einer Verschiebung des Gebietscharakters vom Mischbezirk in Richtung reinem Wohngebiet.

Es ist keine energetische Erschließung des Quartiers an die Nahenergie-Versorgung im Parkhaus-West durch den B-Plan-Entwurf geplant. Somit wird die Chance vertan, das Quartier energietechnisch auf aktuellen Stand zu bringen.

Es ist keine verkehrstechnische Erschließung des Quartiers durch Parkhaus-West geplant, wodurch das gesamte Quartier Fischerhäuser-Vorstadt vom Verkehr entlastet würde.

Wir bitten daher nochmals um Berücksichtigung der Ihnen vorliegenden Ergebnisprotokolle der Infoveranstaltung der Nachbarschaft am 9. Juli 2020, sowie der von uns vorgetragenen Punkte bei der Besprechung im Bauamt am 31.7.2020.

Hier geht es zum Protokoll der Infoveranstaltung für Anwohner der Fischerhäuser Vorstadt und hier zur Präsentation über die Entwicklung des Quartiers.

Zusammenfassend ist das Ergebnis, dass die Eigentümer und Bewohner des Quartiers, wie auch vom Gestaltungsbeirat vorgeschlagen, einen alternativen Bebauungsplanentwurf wünschen, mit deutlich geringerer Ausnutzung, geringeren Gebäudehöhen und -größen, geringerer Gebäudedichte, mehr Freiflächen und durchmischten Nutzungsmöglichkeiten.

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